Es gelten folgende standortbezogene Fahrpreise und zwar je einbezogenem Mitarbeiter und Monat (gültig ab 1.1.2020): Im Falle der Abwicklung über einen federführenden Arbeitgeber bzw.
6.17.2 VRM-JobTicket (Vollabnahmeverpflichtung, erhältlich bis 31.12.2019) Der Geltungsbereich eines VRM-Job-Tickets umfasst den Bereich des VRM-Gebietes. Alle Regelungen dieses Vertrages gelten für den Fall eines Zusammenschlusses von Arbeitgebern unter einem Federführenden sinngemäß. a) Die gemeinsamen Beförderungsbedingungen der Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Rhein-Mosel (VRM) gelten auf allen Linien- und Linienabschnitten innerhalb des Verbundes. auf die vorläufige Immatrikulationsbescheinigung aufzubringen und zwar in Verantwortung der jeweiligen Hochschulverwaltung. Dieser muss mit dem VRM abgestimmt werden. 6.16.2 Semesterticket der Hochschule Koblenz, Universität Koblenz-Landau und WHU 1 Vorbemerkungen zu den SemesterTicket-Tarifbestimmungen Mittels des SemesterTickets sind den Studierenden die attraktiven Angebote, die Busse und Bahnen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im VRM-Verbundraum bieten, leicht zugänglich.
h) Bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten hat das Personal nach § 229 BGB bzw. 4.4 Die Inanspruchnahme der Beförderungsleistung begründet ein Vertragsverhältnis nur zwischen dem einzelnen Studierenden und dem Verbundverkehrsunternehmen, dessen Busse und Bahnen jeweils benutzt werden. Du hast Verbesserungsvorschläge für wort-suchen.de?
Unterhält ein Arbeitgeber mehrere Sitze, Zweigstellen, Filialen usw.
VRM-Job-Tickets sind persönliche, nicht übertragbare Fahrausweise und werden als Jahreskarte ausgegeben. Darin kann eine Preisanpassung vereinbart werden, die auch während der Laufzeit des Vertrages greifen kann.
einen federführenden Verband übernimmt der Federführende die gesamtschuldnerische Haftung.Der zu entrichtende Pauschalpreis errechnet sich grundsätzlich aus der Anzahl der im Verbundraum wohnenden ständigen Mitarbeiter multipliziert mit dem Preis, der sich zudem nach dem Standort des Arbeitgebers richtet.
f) Bei Ausschluss von der Beförderung nach 3. besteht kein Anspruch auf Erstattung. b) Von der Beförderung sind gefährliche Gegenstände und Stoffe ausgeschlossen, insbesondere: • explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übel riechende oder ätzende Stoffe, • unverpackte oder ungeschützte Sachen, durch die Fahrgäste verletzt werden können, • Gegenstände, die über die Wagenumgrenzung hinausragen.
Anspruch auf Beförderung.
b) Fahrgästen und anderen Personen ist insbesondere untersagt: • sich während der Fahrt mit dem Fahrzeugführer zu unterhalten, • die Türen während der Fahrt und außerhalb der Haltestellen eigenmächtig zu öffnen, • Gegenstände aus den Fahrzeugen zu werfen oder herausragen zu lassen, • während der Fahrt auf- oder abzuspringen, • ein als besetzt gekennzeichnetes Fahrzeug zu betreten, • die Benutzbarkeit der Betriebseinrichtungen, der Durchgänge und der Ein- und Ausstiege zu beeinträchtigen, • in nicht hierfür besonders gekennzeichneten Fahrzeugen oder Abteilen zu rauchen, • Tonwiedergabegeräte, Rundfunkgeräte, Musikinstrumente oder lärmende Gegenstände zu benutzen, • in Fahrzeugen und Haltestellenanlagen mit Fahrrädern, Rollschuhen, Skateboards oder dergleichen zu fahren. Insbesondere haben sie darauf zu achten, dass die Kinder nicht auf den Sitzplätzen knien oder stehen.
Sachen und Tiere werden nur gemäß 11. und 12. befördert. Für Schäden an der Sache und sonstige Folgen durch unsachgemäße Unterbringung haftet der Fahrgast. Es gelten grundsätzlich die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des VRM-Tarifes in ihrer jeweils gültigen Fassung. f) und 7. sind damit ausschließlich mit dem betroffenen Verbund-Verkehrsunternehmen abzuwickeln. a) Fahrgäste haben sich bei der Benutzung der Betriebsanlagen und Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen gebietet. Bei Hochschulen, die einen Studierendenausweis mit Fahrtberechtigung und Lichtbild ausstellt, kann der Hinweis „Ersatz-Ausweis“ entfallen. Wir freuen uns jederzeit über Ich nehme zur Kenntnis, dass die abgesendeten Daten zum Zweck der Bearbeitung meines Anliegens verarbeitet werden dürfen. Soweit besonders gekennzeichnete Eingänge oder Ausgänge vorhanden sind, sind diese beim Betreten oder Verlassen der Fahrzeuge zu benutzen. Ordnungswidrig im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. als Unternehmer a) entgegen § 3 Absatz 1 Satz 1 einen Gefahrgutbeauftragten nicht, nicht in der … Es ist zügig ein- und auszusteigen sowie in die hinteren und mittleren Wagenräume aufzurücken.