2Dies gilt nicht für ein Visum nach § 6 Absatz 1. Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) § 81 Beantragung des Aufenthaltstitels (1) Ein Aufenthaltstitel wird einem Ausländer nur auf seinen Antrag erteilt, soweit nichts anderes bestimmt ist. 4 Aufenthaltsgesetz möglich. Daraus, dass auch der Gesetzgeber derartige Ausnahmen von der Einhaltung des Visumsverfahren lediglich allgemein im Rahmen einer Ermessensnorm geregelt und auch im Fall des hier einschlägigen Familiennachzugs zu Deutschen gemäß § 28 AufenthG keinen generellen Anspruch auf Befreiung von der Visumspflicht vorgesehen hat, folgt, dass es auf die im Rahmen des Ermessens zu prüfenden Umstände des Einzelfalls ankommt. (4) 1Beantragt ein Ausländer vor Ablauf seines Aufenthaltstitels dessen Verlängerung oder die Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels, gilt der bisherige Aufenthaltstitel vom Zeitpunkt seines Ablaufs bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als fortbestehend. Dass es im Einzelfall Umstände geben kann, die die Verweisung des Ausländers auf die Einhaltung des Sichtvermerksverfahren und damit die zunächst notwendige Ausreise als unangemessen oder gar als unzumutbar erscheinen lassen, widerspricht dem nicht; derartige Umstände können nämlich im Rahmen der nach § 5 Abs. (3) 1 Beantragt ein Ausländer, der sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält, ohne einen Aufenthaltstitel zu besitzen, die Erteilung eines Aufenthaltstitels, gilt sein Aufenthalt bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als erlaubt. (2) Ein Aufenthaltstitel, der nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach § 99 Abs. 4 AufenthG entfalten. Der verfassungsrechtliche Schutz von Ehe und Familie gebietet nicht unabhängig von den Umständen des Einzelfalls stets eine Ermessensreduktion zugunsten eines Aufenthaltsrechts des Ausländers. noch nicht die erstmalige Erteilung des erforderlichen Aufenthaltstitels oder noch nicht die Verlängerung beantragt hat oder trotz erfolgter Antragstellung der Aufenthalt nicht nach § 81 Abs. : 8 G 309/06(2)) entschieden, dass verspätete Anträge auf Erteilung einer anderen Aufenthaltserlaubnis Fiktionswirkung nach § 81 Abs. ?Praktische Informationen zum Umgang mit dem Ausländerrecht
wozu auch das Sichtvermerksverfahren zählt ? „Bei § 81 Abs. Sofern der Antrag rechtzeitig gestellt worden ist, gilt der bisherige Aufenthaltstitel bis zur Entscheidung über den Antrag mit allen Rechten und Pflichten fort. 2 Satz 2 i. V. m. § 28 Abs. 1 GG den Ausländer nicht davon frei, die einfachgesetzlich vorgeschriebenen Vorschriften zur Verwirklichung des Einreisewunsches ? zu beachten. 4 AufenthG), verspäteter Antrag auf Aufenthaltserlaubnis, Befreiung vom Visumsverfahren (§ 5 Abs. Grundsätzlich stellt auch die Berufung auf Art.
Reisen in das Ausland und die Wiedereinreise in das Bundesgebiet sind mit einer gültigen Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 1 Nr. 6 Abs. 1 AufenthG besteht. Eine Bescheinigung nach § 81 Abs. 4 AufenthG handelt es sich um eine Sonderregelung für die Fälle der Beantragung eines Aufenthaltstitels, in denen der Betroffene einen Aufenthaltstitel besitzt. : 8 G 309/06(2)) entschieden, dass verspätete Anträge auf Erteilung einer anderen Aufenthaltserlaubnis Fiktionswirkung nach § 81 Abs. Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat mit Beschluss vom 12.04.2006 (Az. 2 Satz 2 AufenthG) Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat mit Beschluss vom 12.04.2006 (Az. 2 Wird der Antrag verspätet gestellt, gilt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde die Abschiebung als ausgesetzt. Kammer des VG Darmstadt führte insoweit aus:Der Antrag war auch begründet, weil die Ausländerbehörde ihre Ermessen hinsichtlich der Befreiung von der Erteilungsvoraussetzung, der Einreise mit dem erforderlichen Visum, nicht ordnungsgemäß ausgeübt hatte.
4 nicht als fortbestehend gilt oder Außerdem führte die fehlerhafte Ermessensausübung im Hinblick auf die Befreiung vom Visumsverfahren zu Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis.Die 8. 4 AufenthG … 3 als erlaubt oder der Aufenthaltstitel nach § 81 Abs. Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration vom 12.05.2017 Keine Fiktionswirkung bei Aufenthaltserlaubnisantrag nach Einreise mit einem ...Auslösen des Eintritts der Erlaubnisfiktion durch Beantragung der Erteilung eines ...Erteilung einer ausländerrechtlichen Fiktionsbescheinigung für Inhaber eines ...Zweckvaterschaftsanerkennung hindert nicht Familiennachzug der ausländischen ...Vorläufiger Rechtsschutz zur Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis; Rückführung ...Zur Fortgeltung eines Aufenthaltstitels nach § 81 Abs 4 S 3 AufenthG 2004Aufenthaltserlaubnis; Fiktionsbescheinigung; Ausweisungsinteresse; ...Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)Dokumente mit elektronischem Speicher- und VerarbeitungsmediumVordrucke für Aufenthaltstitel in Ausnahmefällen, Ausweisersatz und BescheinigungenVerfahren bei konkreten Anhaltspunkten einer missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft
Abgrenzung zu anderen Formen des vorläufigen Aufenthalts, jedoch ohne Fiktionsbescheinigung
6 Abs. Fortgeltungsfiktion (§ 81 Abs. Hier finden sich folgende tragende Ausführungen:Dabei geht die Kammer davon aus, dass auch unter Berücksichtigung der Schutzwirkung des Art.
wozu auch das Sichtvermerksverfahren zählt ? „Bei § 81 Abs. Sofern der Antrag rechtzeitig gestellt worden ist, gilt der bisherige Aufenthaltstitel bis zur Entscheidung über den Antrag mit allen Rechten und Pflichten fort. 2 Satz 2 i. V. m. § 28 Abs. 1 GG den Ausländer nicht davon frei, die einfachgesetzlich vorgeschriebenen Vorschriften zur Verwirklichung des Einreisewunsches ? zu beachten. 4 AufenthG), verspäteter Antrag auf Aufenthaltserlaubnis, Befreiung vom Visumsverfahren (§ 5 Abs. Grundsätzlich stellt auch die Berufung auf Art.
Reisen in das Ausland und die Wiedereinreise in das Bundesgebiet sind mit einer gültigen Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 1 Nr. 6 Abs. 1 AufenthG besteht. Eine Bescheinigung nach § 81 Abs. 4 AufenthG handelt es sich um eine Sonderregelung für die Fälle der Beantragung eines Aufenthaltstitels, in denen der Betroffene einen Aufenthaltstitel besitzt. : 8 G 309/06(2)) entschieden, dass verspätete Anträge auf Erteilung einer anderen Aufenthaltserlaubnis Fiktionswirkung nach § 81 Abs. Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat mit Beschluss vom 12.04.2006 (Az. 2 Satz 2 AufenthG) Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat mit Beschluss vom 12.04.2006 (Az. 2 Wird der Antrag verspätet gestellt, gilt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde die Abschiebung als ausgesetzt. Kammer des VG Darmstadt führte insoweit aus:Der Antrag war auch begründet, weil die Ausländerbehörde ihre Ermessen hinsichtlich der Befreiung von der Erteilungsvoraussetzung, der Einreise mit dem erforderlichen Visum, nicht ordnungsgemäß ausgeübt hatte.
4 nicht als fortbestehend gilt oder Außerdem führte die fehlerhafte Ermessensausübung im Hinblick auf die Befreiung vom Visumsverfahren zu Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis.Die 8. 4 AufenthG … 3 als erlaubt oder der Aufenthaltstitel nach § 81 Abs. Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration vom 12.05.2017 Keine Fiktionswirkung bei Aufenthaltserlaubnisantrag nach Einreise mit einem ...Auslösen des Eintritts der Erlaubnisfiktion durch Beantragung der Erteilung eines ...Erteilung einer ausländerrechtlichen Fiktionsbescheinigung für Inhaber eines ...Zweckvaterschaftsanerkennung hindert nicht Familiennachzug der ausländischen ...Vorläufiger Rechtsschutz zur Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis; Rückführung ...Zur Fortgeltung eines Aufenthaltstitels nach § 81 Abs 4 S 3 AufenthG 2004Aufenthaltserlaubnis; Fiktionsbescheinigung; Ausweisungsinteresse; ...Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)Dokumente mit elektronischem Speicher- und VerarbeitungsmediumVordrucke für Aufenthaltstitel in Ausnahmefällen, Ausweisersatz und BescheinigungenVerfahren bei konkreten Anhaltspunkten einer missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft
Abgrenzung zu anderen Formen des vorläufigen Aufenthalts, jedoch ohne Fiktionsbescheinigung
6 Abs. Fortgeltungsfiktion (§ 81 Abs. Hier finden sich folgende tragende Ausführungen:Dabei geht die Kammer davon aus, dass auch unter Berücksichtigung der Schutzwirkung des Art.